BLATTZEIT - Ausgabe Juli
Wolfskaskade
Liebe Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen,
Demokratische Willensbildungsprozesse sind häufig langwierig und stellen die Geduld derer, die beispielsweise aufgrund persönlicher Betroffenheit Entscheidungen erwarten, auf eine harte Probe. Das Thema „Schutzstatus Wolf“ ist ein solches und dazu noch eines, was stark emotional aufgeladen ist und gleichzeitig enorm polarisiert.
Doch jetzt hat sich eine bemerkenswerte Entwicklung vollzogen. Zunächst hat im Dezember der Europarat mit seinen über 50 Mitgliedern über eine qualifizierte Mehrheit beschlossen, dass die völkerrechtliche Vereinbarung – „Berner Konvention“ – dahingehend abgeändert wird, dass der Wolf von streng geschützt auf geschützt herabgestuft wird.
Unmittelbar anschließend haben alle drei Entscheidungsebenen in der europäischen Union – z.B. einstimmig im Ministerrat – diese Positionierung über die Herabstufung vom Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie in europäisches Recht umgesetzt. Damit steht jetzt eines ultimativ fest:
Die Entscheidung ob der Wolf weiterhin konsequent als geschützte Art geführt wird oder die Population aktiv über das Jagdrecht gemanagt wird, liegt zu 100 % in den Händen des jeweiligen Mitgliedsstaates! Einzig eine Verpflichtung besteht weiterhin für eine Anhang V-Art: Der jeweilige Mitgliedsstaat muss dafür Sorge tragen, dass diese Art in einem günstigen Erhaltungszustand bleibt.
Und damit sind wir jetzt topaktuell im politischen Machtgeschachere Deutschlands. Noch im Monat Juli ist das EU-Mitglied Deutschland aufgefordert, über den Erhaltungszustand der FFH-Arten eine Beurteilung bezüglich der Situation – hier auch Population des Wolfes – aus Sicht Deutschlands abzugeben. Bemerkenswert ist zuerst, dass hier veraltete Daten über die Bund/Länder AG gemeldet werden sollen – Monitoringjahr 22/23 d.h. Stichtag 30.April 2023. Da werden folglich die kompletten neuen Sommerjahrgänge 2023, 2024 und verständlich 2025 ausgeblendet. Von aktuellen Zahlen kann folglich gar keine Rede sein!
Viel schwerer wiegt allerdings, dass seitens des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz die Kriterien aus der FFH-RL für das Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes und ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes – Juni 2025 in Sachen Estland – zu genau dieser Frage systematisch ausgeblendet werden und man stumpf an seiner eigenen politischen Bewertung festhält. Diese lässt sich an der Blockadehaltung von Grünen Umweltministern der Bundesländer festmachen. Das Bundesumweltministerium hält sich bisher bedeckt. Eines ist jedoch klar: Mit der Formulierung aus dem Koalitionsvertag der Bundesregierung, die die Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht zusagt und ein regional differenziertes Bestandsmanagement ankündigt, ist eine eindeutige
Erwartungshaltung der Menschen im ländlichen Raum verbunden.
Der Ball bezüglich des letzten, finalen Schrittes im Sinne einer Kaskade liegt jetzt im Feld der schwarz/ roten Bundesregierung. Hoffen wir gemeinsam auf eine kluge Entscheidung.
Waidmannsheil,
Helmut Dammann-Tamke
Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Beliebte Artikel
Neues aus unseren Jägerschaften
Regelmäßig erreichen uns zahlreiche Beiträge von unseren Jägerschaften. Eine Übersicht aller Artikel finden Sie hier:
Jetzt lesen

