BLATTZEIT - Ausgabe April
Der Wolf und kein Ende…
Liebe Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen,
Es spricht für die Landesregierung Minister Christian Meyer:
„Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten, die das Bundesgesetz bietet, vollumfänglich umsetzen.“ So ist eine parlamentarische Anfrage im Niedersächsischen Landtag beantwortet worden und exakt so ist es im Protokoll festgehalten. Dazu muss man wissen, dass eine Landesregierung laut Landesverfassung verpflichtet ist, gegenüber dem Parlament vollumfänglich und wahrheitsgemäß zu antworten.
Doch was passiert dann? Nachdem der Bundesgesetzgeber überraschend schnell genau diese bundesgesetzliche Regelung zum 2. April in Kraft gesetzt hat, gehen aus dem Landwirtschaftsministerium „Empfehlungen“ an die Unteren Jagdbehörden raus, den Radius einer Entnahme von 20 km nicht anzuwenden, sondern einen Radius von 1 km anzuwenden. Sicher handelt es sich um „Empfehlungen“, alles andere wäre auch Rechtsbeugung gewesen. Aber besser hätte man nicht dokumentieren können, dass es zumindest dem grünen Teil der Landesregierung egal ist, was man gegenüber dem Parlament sagt, und dass man mit der Bundesregelung nicht einverstanden ist.
Es wird in den kommenden Tagen und Wochen spannend, ob die vom Bund vorgegebenen drei Handlungsstränge umgesetzt werden:
- Entnahme schadstiftender Wölfe in einem Radius bis zu 20 km.
- Eingriff in die Jugendklasse, um das dynamische Wachstum auszubremsen.
- Ausweisung von Gebieten, wo Weidetiere und Deichschafe in ihrem Schutz Vorrang vor der Ansiedlung von Rudeln haben.
Ob diese Handlungsstränge ausgeschöpft werden, wird sich in den kommenden Tagen und Wochen erweisen. Es bleibt also spannend. Fachlich, beziehungsweise rechtlich setzt der Bundesgesetzgeber für Niedersachsen keine Grenzen, da der günstige Erhaltungszustand unstrittig ist.
Für mich persönlich geht diese Frage allerdings über den Einzelfall hinaus. Es stellt sich für die überwiegende Mehrheit der Menschen, im ländlichen Raum, allen voran den Schäfern und Weidetierhaltern, eine Grundsatzfrage: Setzen unsere staatlichen Institutionen nach Jahren des Hinwartens, nach Abändern der Berner Konvention, der FFH-Richtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes und jetzt schließlich der Aufnahme in das Jagdrecht einen verlässlichen rechtlichen Rahmen oder wird das Hinhalten und Taktieren weiter praktiziert? Der Niedersächsische Ministerpräsident ist jetzt gefordert und muss von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen, sonst steht die Glaubwürdigkeit der gesamten Landesregierung auf dem Spiel.
Waidmannsheil,
Helmut Dammann-Tamke
Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
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