20 Jahre Wölfe in Niedersachsen
Seit Ende März steht der Wolf im Bundesjagdgesetz
Die Rückkehr des Wolfs nach Niedersachsen zählt zu den einschneidendsten Entwicklungen im heimischen Wildtiermanagement seit Jahrzehnten. Kaum ein anderes Wildtier steht heute derart im Spannungsfeld zwischen Naturschutz, landwirtschaftlichen Interessen und jagdlicher Praxis. Um die aktuelle Situation einordnen zu können, lohnt sich ein Blick zurück auf die Anfänge dieser Entwicklung – und auf die politischen Prozesse, die schließlich zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht führten. Nachdem der Wolf in Deutschland im 19. Jahrhundert ausgerottet worden war, blieb er über mehr als 150 Jahre verschwunden. Erst Ende der 1990er-Jahre, also nur wenige Jahre nach dem Ende der DDR, kehrte der Grauhund auf natürlichem Wege nach Deutschland zurück. 1998 wurden die ersten Tiere in Sachsen nachgewiesen, im Jahr 2000 fiel dort der erste bestätigte Nachwuchs. Diese Population bildete den Ausgangspunkt für eine sehr dynamische Ausbreitung nach Westen.
In Niedersachsen tauchten erste durchziehende Einzeltiere ab 2006 auf. Dabei handelte es sich überwiegend um junge Wölfe, die auf der Suche nach eigenen Territorien waren. Die eigentliche Zäsur folgte im Jahr 2012: Auf dem Truppenübungsplatz Munster gelang erstmals seit über einem Jahrhundert wieder der Nachweis eines reproduzierenden Wolfsrudels. Die Geburt von Welpen markierte den Beginn einer dauerhaften Rückkehr des Wolfs nach Niedersachsen – und damit verbunden immer stärker zunehmende Konflikte mit Weidetieren. Bereits wenige Jahre nach der Rudelbildung wurden die ersten Nutztierrisse dokumentiert. Anfangs handelte es sich um vereinzelte Fälle, vor allem bei ungeschützten Schafen und Ziegen. Doch mit wachsender Population nahm auch die Zahl der Übergriffe deutlich zu. Besonders betroffen waren Regionen mit intensiver Weidetierhaltung, in denen Herdenschutzmaßnahmen zunächst kaum verbreitet waren. Der Landesjägerschaft Niedersachsen war sehr früh klar, wie wichtig ein aktiv gelebtes Wolfsmanagement ist. Daher wird die Spezies Wolf seit vielen Jahren vom LJN-Wolfsbeauftragten Raoul Reding beobachtet. Das Monitoring liegt in den Händen der LJN, Reding wertet pro Jahr mittlerweile rund 10.000 Wolfssichtungen aus. Die ersten größeren Probleme zeigten sich Mitte der 2010er-Jahre. Wölfe überwanden zunehmend einfache Zäune, rissen wiederholt Nutztiere und sorgten für erhebliche wirtschaftliche Schäden. Gleichzeitig wuchs die Verunsicherung in der Bevölkerung. Während direkte Angriffe auf Menschen bis Ende März 2026 nicht vorkamen, führte die zunehmende Präsenz der Tiere – auch in Siedlungsnähe – zu einer emotional geführten Debatte.
Für die Jägerschaft brachte die Rückkehr des Wolfs eine neue Herausforderung mit sich. Einerseits gehört der Wolf als Beutegreifer zum natürlichen Ökosystem, andererseits wirkt er sich unmittelbar auf Schalenwildbestände aus und verändert Wildverhalten sowie Revierstrukturen. Zudem wurden wir Jäger zunehmend in die Rolle von Ansprechpartnern vor Ort gedrängt, ohne jedoch zunächst rechtlich in das Management eingebunden zu sein.
Bereits ab etwa 2015 wurden verstärkt Forderungen laut, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Insbesondere Vertreter aus Landwirtschaft, Weidetierhaltung und Jägerschaft argumentierten, dass nur so ein praktikables Bestandsmanagement möglich sei. Ziel war es, schneller auf sogenannte Problemwölfe reagieren zu können – also Tiere, die wiederholt geschützte Herden angreifen oder auffälliges Verhalten zeigen. Ein Weg, der nachweislich funktioniert, politisch in Niedersachsen aber bisher überwiegend verhindert wurde.
Dem gegenüber stand der hohe Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene. Als streng geschützte Art nach der FFH-Richtlinie unterlag er in Deutschland dem Bundesnaturschutzgesetz. Abschüsse waren nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich und mussten aufwendig genehmigt werden. Dies führte in der Praxis häufig zu Verzögerungen, die vor Ort auf Unverständnis stießen.
Mit zunehmender Populationsdichte verschärfte sich der politische Druck. Die Zahl der Nutztierrisse stieg weiter an, ebenso die Kosten für Entschädigungen und Herdenschutzmaßnahmen. Gleichzeitig zeigte sich, dass nicht alle Betriebe – insbesondere in strukturschwachen Regionen – die aufwendigen Schutzmaßnahmen dauerhaft umsetzen konnten.
Nach jahrelangen Debatten kam es schließlich zu einer grundlegenden politischen Entscheidung: Am 27. März 2026 wurde der Wolf in Deutschland in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Ziel dieser Änderung ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vereinfachen und ein schnelleres Eingreifen bei Problemtieren zu ermöglichen. Dabei bleibt der Schutzstatus grundsätzlich bestehen – der Wolf ist weiterhin keine regulär jagdbare Art, sondern unterliegt speziellen Regelungen innerhalb des Jagdrechts.
Ein Blick auf die aktuellen Bestandszahlen verdeutlicht die Dynamik der Entwicklung. Deutschlandweit leben heute etwa 2.000 bis 3.000 Wölfe. Im Monitoringjahr 2024/2025 wurden über 200 Rudel nachgewiesen. Damit zählt Deutschland mittlerweile zu den wolfsreichen Ländern Mitteleuropas, auch wenn deutlich größere Populationen weiterhin in Osteuropa existieren – etwa in Polen, Rumänien oder den baltischen Staaten, wo jeweils mehrere tausend Tiere vorkommen. Innerhalb Deutschlands nimmt Niedersachsen eine Schlüsselrolle ein. Das Land gehört neben Brandenburg zu den Schwerpunkten der Wolfsvorkommen. Aktuell werden hier rund 60 Wolfsrudel gezählt, hinzu kommen mehrere Paare und territoriale Einzeltiere. Insgesamt wird der Bestand in Niedersachsen auf rund 600 Wölfe geschätzt. Zum Vergleich: In Schweden leben zwischen 350–400 Wölfe.
Diese Zahlen machen deutlich: Der Wolf ist längst kein seltenes Einzelphänomen mehr, sondern ein fester Bestandteil der Kulturlandschaft. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob es gelingt, ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Regulierung zu finden. Noch spannender wird es sein, wie die Politik mit den neu geschaffenen Möglichkeiten umgeht – oder ob in Niedersachsen weiter nach Schlupflöchern gesucht wird, dem Wolf nicht nachstellen zu können. Klar ist: Der Wolf ist zurück – und er wird bleiben. Für Niedersachsen bedeutet das eine langfristige Herausforderung, die nur im Zusammenspiel von Politik, Jägerschaft, Landwirtschaft und Gesellschaft gemeinsam bewältigt werden kann.
Wulf-Heiner Kummetz
Wesentliche Neuregelungen des Bundesjagdgesetzes in Sachen Wolf
- Das neue Gesetz tritt am 2. April 2026 in Kraft
- Befindet sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand, kann die zuständige Behörde künftig einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen, der die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes sicherstellt.
- Ländern mit hohen Wolfsbeständen wird damit die Möglichkeit gegeben, über die Jagd die Bestände einzuhegen. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
- Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustandes ist die Jagd nur zur Abwendung land-, forst-, fischerei-, wasserwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden zulässig – oder im Interesse der Gesundheit der Menschen oder der öffentlichen Sicherheit. „Günstiger Erhaltungszustand bedeutet: Wölfe leben jetzt und auch in Zukunft überall dort, wo sie von Natur aus leben können; der Lebensraum und das Nahrungsangebot reichen aus, um das Überleben langfristig zu sichern. Die Anzahl der Wölfe ist außerdem ausreichend groß, dass sie nicht wieder aussterben können, etwa durch Krankheiten, Verkehrsunfälle oder Wilderei.“
- Die zuständigen Landesbehörden können zudem Weidegebiete zur Bejagung auch bei ungünstigem Erhaltungszustand bestimmen, wenn diese aufgrund der Geländebedingungen nicht schützbar sind – wie insbesondere Almen und Deiche.
- Neu ist die Verpflichtung der Bundesregierung, nach fünf Jahren dem Deutschen Bundestag zu berichten, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben, sie weiterhin erforderlich oder anzupassen sind.
- Der Handel mit Wolfstrophäen bleibt auch künftig verboten: Die Regeln der EU Artenschutzverordnung gelten weiterhin für den Wolf und damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen verboten.
Präventiver Herdenschutz wird weiter unterstützt
Auch nach der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz bleibt der günstige Erhaltungszustand als übergeordnete Zielvorgabe maßgeblich. Die Bejagung des Wolfes stellt insofern eine Möglichkeit des Bestandsmanagements dar und ergänzt in diesem Sinne das bestehende Maßnahmenbündel des präventiven Herdenschutzes – wie Zäune und Herdenschutzhunde.
Diese werden über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert. Die Regelungen werden derzeit mit dem Ziel überprüft, Erleichterungen und Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
(Quelle: bundesregierung.de)