BLATTZEIT - Ausgabe November
Liebe Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen,
Verantwortung in Zeiten der Vogelgrippe – warum die Ausnahmegenehmigung für Jäger in Niedersachsen ein Gewinn für den Tierschutz ist
Die Bilder von kranken oder verendeten Kranichen in Niedersachsen haben in den vergangenen Wochen viele Jägerinnen und Jäger erschüttert. Der Grund für die kranken Vögel liegt in der hochpathogenen Vogelgrippe. Zwar steht der Kranich als Symbol für Anmut, Zugkraft und Erneuerung, dennoch ist nun auch diese Vogelart von der Vogelgrippe hart getroffen. Infizierte Tiere verenden oft langsam und qualvoll. Genau hier setzt die umstrittene, aber notwendige Ausnahmegenehmigung an, die es Jägerinnen und Jägern in Niedersachsen seit Anfang November in einigen Landkreisen erlaubt, schwer erkrankte Kraniche tierschutzgerecht zu erlösen. Es geht dabei um das Tötungsverbot ( § 44 (1) BNatSchG) für Kraniche.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen begrüßt die Entscheidung ausdrücklich, dass die Unteren Jagdbehörden dieser Landkreise im Sinne des Tierschutzes handeln. Die Ausnahmegenehmigungen für Jägerinnen und Jäger ermöglicht es ihnen, im Sinne des Tierwohls schwer erkranke Kraniche unbürokratisch erlösen zu dürfen. Am Ende ist es die logische Konsequenz, da der Tierschutzgedanke in Deutschland gesetzlich verankert ist. Besonders betroffene Landkreise wie Verden, Cloppenburg, Nienburg oder der Heidekreis befinden sich bereits seit der ersten Novemberwoche in der Umsetzung.
Wir Jägerinnen und Jäger übernehmen dabei eine Rolle, die häufig unterschätzt wird. Wir sind in unseren Revieren täglich präsent, wir kennen die Rastplätze, Zugrouten und Lebensräume der Kraniche. Und wir sind es, die aufgrund unserer Erfahrung beurteilen können, wann ein Tier so schwer erkrankt ist, dass eine Genesung ausgeschlossen scheint. Unsere Verantwortung endet nicht beim jagdbaren Wild, sondern beginnt beim Tierschutz. Die Ausnahmegenehmigung berücksichtigt diese Expertise und macht sie nutzbar, um unnötiges Leiden zu verhindern.
Gleichzeitig schafft die Regelung Entlastung für Behörden, die im Flächenland Niedersachsen kaum jeden einzelnen Fall zeitnah erreichen können. Zudem helfen wir dabei, die Geflügel haltenden Betriebe ein Stück weit vor der hochansteckenden Vogelgrippe zu schützen. Seit Oktober diesen Jahres sind in über 60 Geflügelhaltungen in 11 Landkreisen die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Zum Redaktionsschluss betraf es rund 1.500.000 Tiere, die gekeult werden mussten. Mit unserem Handeln übernehmen wir nicht nur Verantwortung für die heimische Flora und Fauna. Vielmehr tragen wir mit unserer ehrenamtlichen Arbeit zum Gemeinwohl bei und können sogar unseren Teil dazu beitragen, Schäden in Geflügelbetrieben zu verhindern.
Waidmannsheil,
Wulf-Heiner Kummetz
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