Bericht zum III. Quartal 2025 veröffentlichtWolfsmonitoring
Im dritten Quartal 2025 gingen beim Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. insgesamt 1.838 Meldungen zu Wolfsvorkommen ein. Nahezu die Hälfte dieser Meldungen, konkret 49,18 Prozent, konnte als eindeutiger Nachweis (C1) gewertet werden. 42,22 Prozent wurden als unbestätigte Hinweise (C3) eingestuft, 1,41 Prozent als bestätigte Hinweise (C2). In 0,92 Prozent der Fälle handelte es sich um Falschmeldungen, bei 0,87 Prozent war eine Bewertung aufgrund unvollständiger Informationen nicht möglich. Weitere 5,39 Prozent befanden sich zum Zeitpunkt der Auswertung noch in Bearbeitung.
Die überwiegende Zahl der Nachweise beruht weiterhin auf Fotofallenaufnahmen, die im Berichtszeitraum 54,08 Prozent aller eingegangenen Meldungen ausmachten. Sichtungen durch die Bevölkerung stellten 19,75 Prozent, Losungsfunde 13,66 Prozent der Meldungen dar. Nutztierrisse und Wildtierrisse machten zusammen rund neun Prozent des Gesamtaufkommens aus. Damit zeigt sich im dritten Quartal ein ähnliches Bild wie in den Vorjahren: Der Anteil der eindeutigen Nachweise nimmt weiter zu, was auf die zunehmende Qualität der Meldungen und die wachsende Erfahrung der Beteiligten hinweist.
Die Herkunft der Meldungen verdeutlicht erneut die zentrale Rolle der Jägerschaft im niedersächsischen Wolfsmonitoring. Insgesamt stammten 67,14 Prozent aller Meldungen von Jagdscheininhabern, während 26,01 Prozent von Nichtjägern übermittelt wurden. Somit bilden die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger eine wichtige Grundlage für die hohe Qualität der landesweiten Datenerhebung.
Im Berichtszeitraum wurden in Niedersachsen 64 Wolfsterritorien erfasst. Für 42 dieser Territorien liegen bereits ausreichende Nachweise vor, um sie als bestätigt zu führen, während 22 derzeit noch in der fachlichen Prüfung stehen. Das Verhältnis von bestätigten zu noch unbestätigten Territorien entspricht dem typischen Stand zur Jahresmitte. Da das Monitoringjahr erst am 30. April 2026 endet, ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass bis dahin weitere Territorien bestätigt werden können, insbesondere durch die fortlaufende Sammlung und Auswertung genetischer Proben. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich, dass die Zahl bestätigter Vorkommen weiter zunimmt.
Im dritten Quartal wurden fünf Totfunde dokumentiert, überwiegend infolge von Verkehrsunfällen. Ein weiterer Fall wird derzeit noch untersucht. Daneben wurden 100 Übergriffe auf Nutztiere gemeldet, bei denen insgesamt 200 Tiere getötet, 101 verletzt und fünf als verschollen gemeldet wurden. In 78 Fällen konnte der Wolf als Verursacher bestätigt werden. Am häufigsten betroffen waren Schafe, gefolgt von Rindern und Pferden. Die meisten bestätigten Übergriffe ereigneten sich im Landkreis Cuxhaven. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein leichter Anstieg der gemeldeten Fälle zu verzeichnen, insgesamt zeigt sich jedoch über die vergangenen Jahre hinweg eine weitgehend stabile Entwicklung mit saisonalen Schwankungen.
Das Wolfsmonitoring bildet die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Art.
Auch wenn sich der Wolfsbestand in Niedersachsen und Deutschland insgesamt positiv entwickelt hat und er vielerorts als stabil gilt, bleibt die kontinuierliche Erfassung und Auswertung von Hinweisen unverzichtbar. Nur durch die fortlaufende Dokumentation lässt sich der günstige Erhaltungszustand nachweisen und gegenüber nationalen wie europäischen Berichtspflichten belegen. Die Meldungen aus der Bevölkerung, insbesondere von Jägern, Wolfsberatern und weiteren Engagierten, tragen entscheidend dazu bei, ein realistisches Bild über Verbreitung und Entwicklung der Art zu erhalten.
Von besonderer Bedeutung bleibt weiterhin die genetische Beprobung. Mit zunehmender territorialer Dichte steigen die Anforderungen, benachbarte Territorien voneinander abgrenzen zu können – vielerorts gelingt dies nur über genetische Nachweise. Auch Rudel, die bislang noch nicht über Reproduktionsnachweise wie Bild- oder Videoaufnahmen belegt wurden, können durch genetische Rudelrekonstruktion abschließend bestätigt werden. Frische Wildtierrisse, Losungsfunde oder andere geeignete Spuren sollten daher, sofern möglich, beprobt werden – entweder durch einen ehrenamtlichen Wolfsberater oder durch eigene Probenahme mittels der dafür vorgesehenen Proben-Sets. Diese Sets mit Gebrauchsanleitung liegen vielerorts bereits bei den Kreisjägerschaften oder Hegeringen bereit und können bei Bedarf kostenfrei über die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (E-Mail an wolf@ljn.de) angefordert werden. Weitere Informationen zur Probenahme finden sich unter www.wolfsmonitoring.com/meldung/genetikproben.
Das Monitoring ist nicht nur Grundlage für die Bewertung der Schutzbedürftigkeit, sondern auch für das frühzeitige Erkennen möglicher Konflikte zwischen Wolf, Mensch und Nutztierhaltung. Ein belastbares, wissenschaftlich fundiertes Monitoring bleibt die wichtigste Voraussetzung, um ein ausgewogenes Management zu ermöglichen und eine möglichst konfliktarme Koexistenz mit dem Wolf in Niedersachsen auf einer soliden Datengrundlage zu gestalten.
Raoul Reding/LJN