Präsident Helmut Dammann-Tamke im Interview zur geplanten Jagdgesetzänderung

Novellierung des Landesjagdgesetzes

Nachdem im Jahr 2022 das niedersächsische Landesjagdgesetz (LJG)​umfangreich novelliert wurde, plant die Rot-Grüne Landesregierung ​eine neue Änderung. Der LJN Präsident Helmut Dammann-Tamke ​berichtet im Interview ausführlich darüber.


BLATTZEIT: Herr Dammann-Tamke, das niedersächsische Landwirtschaftsministerium plant eine Novellierung des Landesjagdgesetzes – zuletzt war es unter der Vorgängerregierung im Mai 2022 in einer großen Novelle geändert worden. Sehen Sie eine Notwendigkeit für eine erneute Überarbeitung?

Dammann-Tamke: Nein, wir sehen absolut keine Notwendigkeit einer erneuten Novellierung des Landesjagdgesetzes! Schon allein deshalb nicht, weil wir zuletzt im Jahr 2022 eine große Novelle hatten. Diese wurde nicht nur umfänglich mit allen relevanten Verbänden und Institutionen diskutiert, sondern auch mit sehr breiter parlamentarischer Mehrheit im Landtag verabschiedet. Wir verfügen in Niedersachsen über eines der modernsten Landesjagdgesetze in Deutschland, das allen Anforderungen des Tierschutzes gerecht wird. Einen neuen Sachstand hat es seitdem auch nicht gegeben.

Wie und womit argumentiert denn das Landwirtschaftsministerium für seine geplante Novellierung?

Diese Novelle soll hauptsächlich aus Tierschutzgründen umgesetzt werden – so jedenfalls argumentiert das ML. Hier trifft es vor allen Dingen die Hundeausbildung, wir sprechen von der Entenarbeit auf der Schwimmspur sowie von der Ausbildung in der Schliefenanlage und im Saugatter. Aus der Jagdpraxis wissen wir aber, dass wir gut ausgebildete, geprüfte Jagdhunde brauchen. Änderungen an den bewährten Ausbildungsmethoden, die im Übrigen in allen beziehungsweise fast allen anderen Bundesländern erlaubt und gängige Praxis sind, würden aus Tierschutzsicht keinen Fortschritt, sondern einen Rückschritt bedeuten. Auch ist die Landwirtschaftsministerin der Auffassung, dass die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd nicht gegeben sei. Wir widersprechen dem ausdrücklich, weil wir wissen, dass es eine breite, gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd auch und gerade in Niedersachsen gibt. Vielmehr lässt sich die Ministerin, so muss man den Eindruck haben, in diesem Punkt von Tierrechtlern vereinnahmen, deren Ziel die Abschaffung der Jagd ist. Im Übrigen ist diese These bei den Grünen ja nicht neu. Sie wird gebetsmühlenartig immer wieder hervorgeholt, wenn es um die Änderung von Jagdgesetzen geht – einen Beleg dafür bleiben sie aber immer schuldig.

Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung steht, man wolle das bestehende Landesjagdgesetz gemeinsam und im Dialog mit der Jägerschaft überprüfen. Ist das erfolgt?

Nun, Mitte September sind wir vom Ministerium zu einem Gesprächstermin eingeladen gewesen, bei dem uns die Änderungen, die das Ministerium plant, vorgestellt wurden. Ohne Frage war das ein Dialogformat, aber die Präsentation war überschrieben mit „Änderungen im Niedersächsischen Landesjagdgesetz“ – das Wörtchen „geplant“ fehlte da zum Beispiel. Da fragen wir uns: wie ernst meint es das Ministerium mit diesem Dialog? Für uns ist klar: das kann nur ein erster Schritt gewesen sein und als nächsten erwarten wir eben genau diese gemeinsame Überprüfung der bestehenden jagdgesetzlichen Regelungen, denn das ist noch nicht erfolgt. Auch deshalb werden wir auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages pochen und da werden wir auch hartnäckig bleiben, denn dort steht das Verfahren genau so beschrieben. Wir hatten zum Beispiel bereits vor über einem Jahr die Ministerin eingeladen, um unter anderem Hundeausbildung und Prüfung am Wasser in tiefen Schilfgewässern gemeinsam anzuschauen, damit sie sich ein eigenes Bild davon in der Praxis machen kann. Leider ist sie dieser Einladung lange Zeit nicht gefolgt, jetzt gibt es aber einen Termin.

Apropos Dialog: Haben Sie schon eine Rückmeldung, wie der Koalitionspartner, die SPD, zur geplanten Novellierung steht?

Nun zunächst muss man feststellen, dass die Änderungsvorschläge, die uns seitens des Ministeriums Mitte September skizziert wurden, unseres Wissens nach nicht mit der SPD abgestimmt sind. Das ist wichtig, sich vor Augen zu führen, denn immerhin ist die SPD ja der größere der beiden Koalitionspartner und hat auch maßgeblich an der letzten Novellierung mitgearbeitet. Auch dort war man im Anschluss daran der Meinung, dass wir ein modernes und tierschutzgerechtes Jagdgesetz bekommen haben.

Aktuell haben wir die Rückmeldung, insbesondere von den SPD-Waidgenossen Niedersachsen – also Jägerinnen und Jägern, die SPD-Mitglied sind – dass sie die geplanten Änderungen des Landesjagdgesetzes ebenfalls kategorisch ablehnen. Dies haben sie offenbar auch in der SPD-Landtagsfraktion sehr deutlich gemacht.

Das Thema Tierschutz scheint das zentrale zu sein – was haben Sie der Ministerin in dem Gesprächstermin entgegnet?

Zunächst einmal das, was nach unserer festen Überzeugung auch eintreten würde: Die geplanten Änderungen würden nicht zu mehr Tierschutz führen, sondern im Gegenteil zu weniger. Wir sind da am Beispiel der Entenarbeit sehr konkret geworden: Es geht doch darum, die Anlagen eines Hundes zu prüfen und damit die tierschutzgerechte Jagd sicherzustellen, indem wir uns davon überzeugen, dass der Hund dazu in der Lage ist, eine verletzte Ente zu finden und zu apportieren, sodass die Ente am Ende tierschutzgerecht getötet wird. Die Ministerin hat argumentiert, dass jüngere Hunde dieses Verhalten von den älteren Hunden lernen und abschauen können. Das ist schlicht nicht möglich, und da fehlt an diesem Punkt einfach die fachliche Expertise. Beispiele wie diese unterstreichen, wie wichtig ein gemeinsamer Dialog wäre.

Es gibt noch keinen offiziellen Entwurf, dennoch werden Sie in Ihrem Gespräch ja bereits über einzelne Punkte gesprochen haben. Lassen Sie uns konkret über einige davon sprechen: Einschränkungen und Verbote im Rahmen der Jagdhundeausbildung scheinen der Ministerin sehr wichtig zu sein – sicherlich einer der größten Diskussionspunkte?

Was wir heute wissen, ist, dass ein ganz zentraler Punkt die Ausbildung unserer Hunde am lebenden Wild sein soll. Wie bereits gesagt, geht es speziell um die Entenarbeit sowie die Ausbildung in der Schliefenanlage und im Schwarzwildgatter. Ein weiterer Punkt soll die Abschaffung des Abschussplanes für das Rehwild sein. Weiter geht es um das Thema Fangjagd. Totschlagfallen sollen verboten werden, die Lebendfangfallen sollen ausschließlich mit Fallenmeldern genutzt werden dürfen und es soll eine Registrierungspflicht für diese Fallen eingeführt werden. Ebenfalls problematisch: Das ML möchte den Jagdschutzparagraphen ändern und das Töten von verwilderten Katzen im Rahmen der 300-Meter-Regelung verbieten. Andere Themen sind unter anderem eine geplante Duldungspflicht von Wildrettungsmaßnahmen durch Personen und Gruppen ohne Jagdschein oder etwa die Abschaffung der Hegeschauen.

Thema Fang- und Baujagd – wie steht der Verband zu den geplanten Änderungen?

Man will die Totschlagfalle verbieten. Wir sagen: Insbesondere im urbanen Bereich ist der Einsatz von Totschlagfallen (Ei-Abzugseisen) unter Beachtung der bereits jetzt vorgeschriebenen und geltenden Sicherheitsvorgaben in einigen Bereichen nicht zu ersetzen. Auch handelt es sich um eine äußerst effektive Methode zur Reduktion von Beutegreifern im Rahmen des Prädationsmanagements. Dafür werden wir eintreten und kämpfen. Das ML plant eine Registrierungspflicht für Fallen. Auch das geht an der Wirklichkeit vorbei: Bereits jetzt ist der zuständigen Behörde für jeden Quadratmeter bejagbarer Fläche ein Ansprechpartner bekannt, der für die rechtskonforme Jagdausübung inklusive der Fangjagd verantwortlich ist. Eine Registrierungspflicht ist also nicht nur vollkommen überflüssig und unzumutbarer bürokratischer Aufwand, sondern zeugt auch von einem tiefen Misstrauen gegenüber den Jägerinnen und Jägern.

Zum Thema Baujagd gibt es eine sehr interessante Entwicklung. Ende August hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küste und Naturschutz (NLWKN) – immerhin die niedersächsische Fachbehörde für Naturschutz des Umweltministeriums – ein Positionspapier im Rahmen des Wiesenvogelschutzes auf den Weg gebracht. Im Baustein fünf dieses Papiers lesen wir als Handlungsempfehlungen von der Notwendigkeit des intensiven Einsatzes von Fallen sowie einer engmaschigen Kontrolle aller potenziellen Ansiedlungsmöglichkeiten inklusive der Kunst- und Naturbaue.

Da will das Landwirtschaftsministerium die intensive Prädatorenbejagung durch die geplanten Änderungen stark einschränken, das Umweltministerium sagt hingegen das Gegenteil. Das soll mal einer verstehen. Es zeigt aber wieder, dass bei den geplanten Änderungen des ML nicht immer die Fachlichkeit im Mittelpunkt steht.

Auch die Regelung im Jagdschutzparagraph in Bezug auf wildernde Katzen soll angefasst werden?

Das Thema Jagdschutz und wildernde Katzen ist zweifellos ein sehr emotionales, insbesondere in einer öffentlichen Diskussion. Ich persönlich kenne keinen Jäger, der von dieser Regelung gerne Gebrauch macht.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Landestierschutzbeauftragte kürzlich eine Schätzung herausgegeben hat, die davon ausgeht, dass allein in Niedersachsen eine Größenordnung von über 200.000 verwilderten Katzen lebt, für die sich niemand verantwortlich fühlt. Wir haben der Ministerin deutlich gemacht, dass, wenn man die aktuelle Gesetzeslage ändert, wir von ihr Lösungsansätze erwarten. Klar ist – und das bestreitet auch niemand – verwilderte Katzen haben erhebliche negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Über Kastrations- und Chipaktionen im unteren, vierstelligen Bereich allein werden wir dem Problem sicher nicht Herr werden. Auch die Situation der Tierheime muss in die Bewertung mit einfließen, denn einfangen, kastrieren, chippen und dann wieder aussetzen kann nicht die Lösung sein – zumal dies aus unserer Sicht auch rechtlich unzulässig ist.

Wir als Landesjägerschaft Niedersachsen werden im Sinne des Jagdschutzes darauf bestehen, dass man uns dieses Instrument nicht nimmt. Wir sind als anerkannter Naturschutzverband auch Anwalt der Wildarten, die durch die verwilderten Katzen gefährdet werden.

Wie steht es mit dem Katalog der jagdbaren Arten – sind dort Änderungen geplant?

Seitens des Ministeriums hat man die Idee, die Nutria aus dem Katalog der jagdbaren Wildarten zu nehmen. Hintergrund ist Verwaltungshandeln, da die Nutria im Hinblick auf die finanziellen Mittel des Küsten- und Deichschutzes dem Umweltministerium zuzuordnen wäre. Die Vorstellungen des ML zielen darauf ab, dass nach einer Herausnahme aus dem Jagdrecht die Jäger die Nutrias per Verordnung bzw. Erlass weiterhin erlegen sollen – zusätzlich will man dies dann aber auch jedem Bisamfänger erlauben. Wir haben der Ministerin zwei Dinge mit auf den Weg gegeben: Erstens: Wie befördert der Bisamjäger die Nutria ohne Waffe vom Leben zum Tod und auf Basis welcher Rechtslage? Ohne Waffe wird dies kaum gehen. Zweitens haben wir sie darauf hingewiesen, dass die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen im vergangenen Jagdjahr die Jagdstrecke auf knapp 45.000 Nutrias gesteigert haben. Ist die Nutria aus dem Katalog der jagdbaren Arten entlassen, ist unsere Zuständigkeit und damit auch die Verantwortung für das Management dieser invasiven Art nicht mehr gegeben. Dann würde alles auf freiwilliger Basis laufen. Ob dann diese Jagdstrecken noch erreicht werden und durch wen, da mache ich mal ein großes Fragezeichen.

Abschließend die Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie in diesem Verfahren und wie geht es jetzt weiter?

Wir erwarten von der Ministerin und ihrem Haus, dass sie unsere fachliche Expertise nicht nur anhören, sondern auch berücksichtigen. Beharren werden wir mit aller Vehemenz darauf, dass das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verfahren auch eingehalten wird – und das heißt neben Dialog auch gemeinsame Überprüfung der bestehenden jagdgesetzlichen Regelungen. An diesem Punkt setzen wir auch auf den Koalitionspartner der Grünen, die SPD, und deren Signale, dass nicht alle Vorstellungen der Grünen mitgetragen werden. Und wir setzen auf die Geschlossenheit unserer über 60.000 Mitglieder, die uns als Verband in der Vergangenheit immer besonders ausgezeichnet hat. Ich will nicht ausschließen, dass am Ende des Prozesses der Tag kommen mag, an dem wir auch zu einer Großdemo vor dem Niedersächsischen Landtag zusammenkommen werden. So weit ist es aber noch nicht. Wir sind noch früh im Verfahren und für den anstehenden Dialog sehr gut vorbereitet. Wir werden ihn offen und transparent, aber auch mit aller Entschiedenheit führen. Die fachlichen Argumente liegen auf unserer Seite, und wir stehen nicht alleine da, sondern erfahren bei vielen Verbänden und in nahezu allen Parteien Unterstützung und Zustimmung. Unsere Mitglieder können darauf vertrauen, dass wir seitens des Verbandes diesen Prozess sicher, zielgerichtet und geordnet führen werden. 

Wulf-Heiner Kummetz