BLATTZEIT - Ausgabe März
Wolf in Cuxhaven erlegt
Liebe Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen,
im Februar diesen Jahres hat sich eine Wölfin im Landkreis Cuxhaven intensiv ausgelebt. Gleichwohl die Nutztiere, auf die sie sich augenscheinlich spezialisiert hatte, auf „wolfssicheren“ Flächen untergebracht waren, überwand das Tier über Wochen hinweg immer wieder die Zaunanlagen. Über 20 Schafe wurden konnten dieser einen Fähe zugeordnet werden. Die Wölfin machte mit ihrem Verhalten einmal mehr deutlich, dass richtlinienkonforme Zaunanlagen kein Hindernis darstellen. Der traurige Höhepunkt wurde erreicht, als das Tier in Stinstedt eine gut 100-köpfige Schafsherde über Stunden durch die Nachtgehetzt hat. Schlussendlich war der Druck aus der Bevölkerung so groß, dass der niedersächsische Umweltminister handeln musste und der Wolf unter Einbindung des nds. Umweltministeriums von der Naturschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven zur Entnahme freigegeben wurde. Ein Verwaltungsverfahren, welches in der Vergangenheit schon oft praktiziert wurde. Allerdings: Die Ausnahmegenehmigungen haben am Ende entweder Gerichte kassiert – oder Wolfsfreunde haben durch ihre Präsenz in den betroffenen Gebieten eine Jagdausübung erfolgreich verhindert.
In Cuxhaven war es augenscheinlich anders. Es wurde nicht gegen die Sondergenehmigung gerichtlich vorgegangen, es gab in den betroffenen Revieren auch keine Störer. Wie konnte das passieren? Dafür hilft ein kurzer Blick in die Vergangenheit. Im Jahr 2022 wurde Christian Meyer Umweltminister. Fünf Wochen nach seiner Vereidigung hat er in einer Presseinformation (168/22) deutlich gemacht, dass artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur rechtmäßigen Entnahme von Problemwölfen eine Woche vor ihrem Erlass öffentlich einsehbar sein sollen. Und genau diese Vorgehensweise hat dazu geführt, dass Wolfsbefürworter so handeln konnten, wie sie es bisher getan haben.
Bei der Cuxhavener Wölfin wurde offensichtlich anders – und endlich im Sinne der Nutztierhalter gehandelt: Der Landesjägerschaft Niedersachsen ist tatsächlich nicht bekannt, dass der Abschuss-Erlass der Problem-Wölfin aus Cuxhaven vorab öffentlich bekanntgegeben wurde. Und so konnte geräuschlos erfolgreich gehandelt und das Tier zügig und fachgerecht entnommen werden. Die Landesjägerschaft Niedersachsen begrüßt die Entschlossenheit und Vorgehensweise des Umweltministers Meyer ausdrücklich. Die zügige Umsetzung war richtig und wichtig. Die Aussage des Ministers, „… wir brauchen endlich bessere Möglichkeiten für eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Entnahme von Problemwölfen sowie ein regional differenziertes Wolfsmanagement…“ kann die Landesjägerschaft nur bestätigen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat dem Wunsch des grünen Umweltministers zeitnah folgt. Denn am 27. März – in wenigen Tagen - soll der Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes im Bundesrat verabschiedet werden. Spätestens wenn der Wolf im Jagdrecht aufgenommen ist, können sogenannte „Schadwölfe“ ohne Probleme über die Jagdausübung zeitnah und im Sinne der Weidetierhalter erlegt werden.
Die „Nagelprobe“ für den Umweltminister Meyer erfolgt allerdings hier in Niedersachsen. Die Managementpläne, also die detaillierte Ausgestaltung der Bejagung des Wolfes, sind Ländersache. Da wird der Umweltminister beweisen können, ob obige Aussagen über Lippenbekenntnisse hinausgehen.
Waidmannsheil,
Helmut Dammann-Tamke
Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
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