Verbände einig: Mechanische Fuchsattrappe „SIM-Fox“ ist keine Alternative zur Ausbildung von Jagdhunden in SchliefananlagenExkursion zur „Jagdhundeausbildung“ nach Dänemark

Auch Beobachter aus den Reihen der Erdhundzuchtverbände – also den Spezialisten für die Baujagd – waren bei der Exkursion vertreten (Foto: LJN)

Auf Einladung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nahm die Landesjägerschaft Niedersachsen am 07. Juli gemeinsam mit Vertretern weiterer Institutionen wie dem Jagdgebrauchshundverband, dem Landesverband Niedersachsen des Jagdgebrauchshundverbandes und dem Landesverband der Berufsjäger in Niedersachsen an einer Exkursion ins dänische Randers teil. Auch Beobachter aus den Reihen der Erdhundzuchtverbände – also den Spezialisten für die Baujagd – waren bei der Exkursion vertreten. 

Im Rahmen dessen wurde vom Dänischen Jagdverband die Jagdhundeausbildung an einer mechanischen Fuchsattrappe, der sogenannte SIM-Fox, vorgestellt. Für die vier Verbände steht nach dieser Fachexkursion fest: Die Jagdhundeausbildung mit dem SIM-Fox bietet zwar die Möglichkeit, Erdhunde in eng begrenzten Teilbereichen einzuarbeiten, stellt aber darüber hinaus keine ausgereifte Alternative zur tierschutzgerechten Ausbildung von Jagdhunden in der Schliefananlage dar: 

„Durch die Methode SIM-Fox kann zwar das Einschliefen des Hundes, also das Annehmen eines Bausystems sowie das Verbellen und das Abrufen des Hundes simuliert werden, nicht aber die für eine tierschutzgerechte Jagdausübung zwingend notwendigen natürlichen Verhaltensweisen von Hund und Fuchs. Auch das Einüben von Verhaltenskorrekturen des Hundes ist bei einer mechanischen Attrappe nicht möglich, ebenso wenig wie die Zucht- und Anlagenprüfung der Jagdhunde – eine der Säulen der Ausbildung von Jagdhunden – da das natürliche Verhalten des Hundes nicht überprüft werden kann. Dies ist aber ein entscheidender Punkt in der Ausbildung von Jagdhunden, der den Tierschutzgedanken sowohl für den Hund als auch für den Fuchs sicherstellt. Studien, die eine Gleichwertigkeit der Ausbildung nach der SIM-Fox-Methode mit der Ausbildung in Schliefanlangen belegen würden, fehlen gänzlich. Die Anwendung des System SIM-Fox bedeutet, dass der erste tatsächliche Kontakt zwischen Jagdhund und Fuchs beim ersten jagdlichen Einsatz entsteht. Dies ist unter Tierschutzgesichtspunkten sehr viel bedenklicher, als unter kontrollierten Bedingungen in der bewährten Form der Schliefanlage. Ein direkter Kontakt zwischen Fuchs und Hund ist in diesen Anlagen schon seit vielen Jahren bauartbedingt ausgeschlossen, dennoch erlaubt dieses System die Simulation und Nachbildung des natürlichen Aufeinandertreffens unter realen Bedingungen, bei gleichzeitiger Möglichkeit des Hundeführers das Verhalten des Jagdhundes zu prüfen und Lernprozesse zu steuern. Schliefanlagen und die Haltung von handaufgezogenen Füchsen, sowie die Ausbildung der Jagdhunde unterliegen schon heute strengen Vorgaben, die in regelmäßigen Abständen von den Veterinärämtern der Landkreise kontrolliert und überprüft werden. Gerade aus Sicht des Tierschutzes stellt die SIM-Fox-Methode daher aus fachlichen Gründen keine Alternative zur bewährten Ausbildung in der Schliefanlage dar.“            

An dem Termin in Dänemark nahmen neben den vier Verbänden und der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit Vertretern ihres Hauses, u.a. auch Abgeordnete der im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien sowie Mitglieder des Niedersächsischen Tierschutzbeirates teil. 

SIM-Fox - eine mechanische Fuchsattrappe (Foto: LJN)

Zum Hintergrund:

In einem gemeinsamen Eckpunktepapier im Vorfeld der geplanten Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes hatten sich die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Januar dieses Jahres darauf verständigt, mit Vertretern der betroffenen Verbände eine Exkursion durchzuführen. Mögliche Erkenntnisse hieraus, auch darüber hatten sich die beiden Fraktionen geeinigt, werden allerdings nicht in die geplante Novellierung des Landesjagdgesetzes einfließen, sondern sollen in einen Abwägungsprozess münden, ob Änderungen im Laufe der weiteren Legislaturperiode diskutiert werden.      

Einen ausführliche Bericht finden Sie in der nächsten Print-Ausgabe der Blattzeit.