Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes


Am 23.6. hat der Niedersächsische Landtag das neue Landesjagdgesetz beschlossen Foto: Kummetz

Am Ende deutlich weniger Änderungen als im ersten Entwurf

Mit Spannung wurde am 23. Juni die Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes erwartet. Das BLATTZEIT-Team der Landesjägerschaft war vor Ort und hat im Landtag der Debatte beigewohnt, wobei bereits klar war, dass die Würfel schon vorher gefallen waren. Um genau 16.50 Uhr wurde in das Thema aufgerufen, die einzelnen Fraktionen haben sich allesamt zu den Inhalten über ihre Sprecher geäußert.

Während sich die Sprecher der einzelnen Fraktionen in ihren Statements eng am Thema orientierten, wurden die Redebeiträge durch einzelne Mitglieder aus den Regierungsfraktionen teilweise teilweise erheblich gestört. Auch hier zeigte sich, Debatten im Niedersächsischen Landtag werden immer voller Leidenschaft und mit Emotionen geführt. In diesem Fall mag es daran gelegen haben, dass am Ende des Tages vom eigentlichen Entwurf aus dem grün geführten Landwirtschaftsministerium kaum etwas übrig geblieben ist. Schlussendlich stimmten die Regierungsparteien SPD und Grüne für den Gesetzesentwurf, während CDU und AfD dagegen stimmten – und so hat das Land Niedersachsen nach 2022 eine weitere Novellierung des Landesjagdgesetzes.

Der Präsident der LJN äußerte sich im Nachgang folgendermaßen: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das verabschiedete Gesetz keine Einschränkung der Jagdhundeausbildung vorsieht. Das war und ist eine der roten Linien des Verbandes und das haben 20.000 Teilnehmer bei unserer Großdemonstration am 30. Januar 2025 am Niedersächsischen Landtag in Hannover auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir erwarten in diesem Zusammenhang daher auch, dass sich die Landesregierung an die gegebene Zusage hält und an dieser Stelle nicht per Verordnung quasi durch die Hintertür noch Einschränkungen an der Jagdhundeausbildung vornimmt“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen. Dass trotz Verbot von Totfanggeräten auch zukünftig in befriedeten Bezirken weiterhin das so genannte „Ei-Abzugseisen“ eingesetzt werden darf, sei ebenso zu begrüßen wie der Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Meldung der Koordinaten von Fallenstandorten. 

Auch die Streichung des Passus zur Abschussbefugnis für weitziehende Schalenwildarten ohne Abschussplan (§ 25 1 Satz 4), für die sich die Landesjägerschaft proaktiv eingesetzt hatte, ist für den Verband ein Erfolg. Aufgrund der Verkehrsinfrastruktur und sonstiger Hindernisse ist das Wanderverhalten von weitziehenden Wildarten, ohnehin schon erheblich beeinträchtigt – es sind bereits schon jetzt Effekte einer Verinselung der Vorkommen zu beobachten: „Die Streichung des Paragrafen ist ein wichtiger Schritt, der unseren ziehenden Arten, wie z.B. dem Rotwild, das Wandern und damit den genetischen Austausch ermöglicht“, so der LJN-Präsident.

Mit der Klarstellung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) im Gesetzentwurf, dass das Land Niedersachsen beim Verbot der bleifreien Munition nicht über EU-Recht hinausgehen werde, wurde eine weitere Kernforderung des Verbandes erfüllt: „Das der GBD hier unsere Einschätzung teilt und ebenfalls auf die notwendige Korrektur gedrängt hat, ist wichtig. Mit der Eins-zu-eins-Übernahme von EU-Recht wird dann auch für Niedersachsen voraussichtlich eine siebenjährige Übergangsfrist anstatt der befürchteten Ad-hoc-Regelung gelten“, so Dammann-Tamke.   

Nicht nachvollziehbar ist für die Landesjägerschaft nach wie vor das geplante Verbot der Jagd mit dem Hund im Naturerdbau. Dies sei fachlich schlicht nicht begründbar – im Gegenteil, selbst der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz  (NLWKN) – die niedersächsische Fachbehörde für Naturschutz – sieht in seinem Entwurf für ein Wiesenvogelschutzprogramm die Jagd im Naturbau als Bestandteil des Prädationsmanagements ausdrücklich vor:  

„Mit diesem Verbot nimmt man uns ein wichtiges Instrument des Prädationsmanagements – das wird zu Lasten der Artenvielfalt gehen und widerspricht damit auch den eigenen Zielen der Landesregierung“, so der LJN-Präsident.     

Die im neuen Landesjagdgesetz vorgenommenen Änderungen zum Thema Wolf bilden im Wesentlichen den gesetzlichen Rahmen für den kommenden Wolfsmanagementplan, der zum 01. Juli per Allgemeinverfügung in Kraft getreten ist.

Betrachtet man das neue Landesjagdgesetz näher, können die Niedersächsischen Jägerinnen und Jäger sehr zufrieden darüber sein, dass es die meisten der ursprünglichen Kritikpunkte aufgrund des Wiederstandes von Seiten der Landesjägerschaft nicht in den Paragraphenwald geschafft haben. Auch deshalb bleibt der Verband bei seiner Auffassung, dass es dieser Novellierung nicht bedurft hätte. Nach wie vor sind einzelne Regelungen wenig konkret. Das gilt auch für die geplanten Verordnungen. Der Verband wird daher auch dort sehr wachsam sein und sich intensiv mit konstruktiven Vorschlägen einbringen. LJN/whk