Betrachtungen aus dem Blickwinkel des JagdgebrauchshundewesensNiedersächsisches ​Landesjagdgesetz

Für den Jagdbetrieb beabsichtigt die Landwirtschaftsministerin ein Verbot der Baujagd mit Erdhunden am Naturbau (Foto: Kauer/LJN)

Über die beabsichtigten Änderungen bei der Neufassung des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes wurde bereits häufig berichtet. Im folgenden Artikel sollen zwei Passagen, die das Jagdgebrauchshundewesen betreffen, beleuchtet werden.

Einer der Leitgedanken bei der Neufassung ist der Tierschutz. Für den Jagdbetrieb beabsichtigt die Ministerin ein Verbot der Baujagd mit Erdhunden am Naturbau. In der Begründung heißt es, dass es zu schweren Verletzungen und Todesfällen bei dieser Jagdart kommt. Diese Behauptung hält einer Überprüfung nicht stand: Es gibt keine Untersuchungen und dementsprechend auch keine belastbaren Zahlen darüber. Mir sind in einer über 40-jährigen Zeit als Baujäger nur 2 Todesfälle bekannt geworden. Dagegen höre ich alljährlich von schweren Verletzungen und Todesfällen bei anderen Jagdarten.

Tierschutz ist nicht teilbar! Er gilt nicht nur für die eingesetzten Jagdgebrauchshunde, sondern auch für die betroffenen Tierarten. Die Baujagd hilft seltenen Wiesenbrutvögeln und Bodenbrütern ungemein, da ihr Bruterfolg insbesondere durch die Prädation durch den Fuchs verhindert wird. Diese Fakten finden u.a. Berücksichtigung in der Wiesenbrutvogelrichtlinie des Niedersächsischen Umweltministeriums von 2024, in der bei dem Prädatorenmangement vor allem die Jagd am Naturerdbau eingefordert wird. Das „ausführende Organ“ des Umweltministeriums ist das NWLKN. Kürzlich bekräftigten Vertreter dieser Behörde die Notwendigkeit der Prädatorenreduktion anlässlich einer Tagung über Prädatorenmanagement in der Niedersächsischen Naturschutzakademie in Schneverdingen. Da in Niedersachsen sowohl das Landwirtschaftsministerium als auch das Umweltministerium von „grünen“ Ministern geleitet werden, besteht offensichtlich auch in der Fraktion der „Grünen“ keine einheitliche Meinung zu diesem Thema. Die Vertreter der SPD-Landtagsfraktion, in der nur ein Jäger vertreten ist, verweisen in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag. In dem steht aber nur, dass ein Verbot geprüft werden soll.

Ein möglicher Kompromissvorschlag wäre hier das Verbot der Jagd am Naturdachsbau.

Die Beteiligung an der Demonstration am 30.01. hat den Politikern gezeigt, welchen Stellenwert die Jagd und insbesondere das Jagdgebrauchshundewesen für die Jäger hat. Sicher liegen Ihnen noch die Äußerungen des agrarpolitischen Sprechers der SPD in den Ohren, dass es mit der SPD keine Verbote der Arbeiten geben wird. Ministerin Staudte versucht es jetzt mit dem Entwurf zum Landesjagdgesetz über eine Ermächtigung der Obersten Jagdbehörde. In der alten Fassung wurde die Oberste Jagdbehörde ermächtigt, Richtlinien für die Abnahme von Brauchbarkeitsprüfungen zu erlassen. In der Neufassung kommt die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden hinzu. Das würde auch die Arbeiten hinter lebendem Wild beinhalten.

Derzeit bleibt die Hoffnung, dass in der Koalition Sachargumente gegenüber den ideologischen Vorstößen obsiegen werden.

 Jan Knoop – ​Vorsitzender Landesverband Niedersachen  im Jagdgebrauchshundverband e.V.