Was lange währt...

Am 23. Juni diesen Jahres wurde im Niedersächsischen Landtag die Novellierung des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Damit ist ein seit 2024 andauernder Dauerstress für die Landesjägerschaft abgeschlossen – zumindest vorerst.

Der jagdpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Grünen, Christian Schroeder, trägt die Inhalte des novellierten Landesjagdgesetzes vor Foto: Kapuhs/LJN

Das BLATTZEIT-Team der Landesjägerschaft war im Niedersächsischen Landtag live vor Ort und hat der Debatte beigewohnt, die, obwohl die Karten bereits auf dem Tisch lagen, noch einmal recht deutlich geführt wurde. Kurz vor 17 Uhr startete der Tagesordnungspunkt, die einzelnen Fraktionen äußerten sich allesamt zu den Inhalten über ihre Sprecher. 

Hier zeigte sich: Debatten im Niedersächsischen Landtag werden immer voller Leidenschaft und mit Emotionen geführt – auch bei einem Landesjagdgesetz. In diesem Fall mag es daran gelegen haben, dass am Ende des Tages von dem eigentlichen Entwurf (siehe Grafik auf den Folgeseiten) aus dem grün geführten Landwirtschaftsministerium kaum etwas übrig geblieben ist. Schlussendlich stimmten die Regierungsparteien von SPD und Grünen für den Gesetzesentwurf, während sich CDU und AfD gegen die Novellierung aussprachen.

Im Nachgang bewertet der LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke das neue Gesetz folgendermaßen: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das verabschiedete Gesetz keine Einschränkung der Jagdhundeausbildung vorsieht. Das war und ist eine der roten Linien des Verbandes und das haben über 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei unserer Großdemonstration am 30. Januar 2025 am Niedersächsischen Landtag in Hannover auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir erwarten in diesem Zusammenhang daher auch, dass sich die Landesregierung an die gegebene Zusage hält und an dieser Stelle nicht per Verordnung quasi durch die Hintertür noch Einschränkungen an der Jagdhundeausbildung vornimmt“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen. Dass trotz Verbot von Totfanggeräten auch zukünftig in befriedeten Bezirken weiterhin das sogenannte „Ei-Abzugseisen“ eingesetzt werden darf, sei ebenso zu begrüßen wie der Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Meldung der Koordinaten von Fallenstandorten. Auch die Streichung des Passus zur Abschussbefugnis für weitziehende Schalenwildarten ohne Abschussplan (§ 25 1 Satz 4), für die sich die Landesjägerschaft proaktiv eingesetzt hatte, ist für den Verband ein Erfolg. Aufgrund der Verkehrsinfrastruktur und sonstiger Hindernisse ist das Wanderverhalten von weitziehenden Wildarten ohnehin schon erheblich beeinträchtigt – es sind bereits schon jetzt Effekte einer Verinselung der Vorkommen zu beobachten: „Die Streichung des Paragrafen ist ein wichtiger Schritt, der unseren ziehenden Arten, wie zum Beispiel dem Rotwild, das Wandern und damit den genetischen Austausch ermöglicht“, so der LJN-Präsident.

Mit der Klarstellung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) im Gesetzentwurf, dass das Land Niedersachsen beim Verbot der bleifreien Munition nicht über EU-Recht hinausgehen werde, wurde eine weitere Kernforderung des Verbandes erfüllt: „Dass der GBD hier unsere Einschätzung teilt und ebenfalls auf die notwendige Korrektur gedrängt hat, ist wichtig. Mit der Eins-zu-eins-Übernahme von EU-Recht wird dann auch für Niedersachsen voraussichtlich eine siebenjährige Übergangsfrist anstatt der befürchteten Ad-hoc-Regelung gelten“, so Dammann-Tamke.   

Nicht nachvollziehbar ist für die Landesjägerschaft nach wie vor das geplante Verbot der Jagd mit dem Hund im Naturerdbau. Dies sei fachlich schlicht nicht begründbar – im Gegenteil, selbst der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz  (NLWKN) – die niedersächsische Fachbehörde für Naturschutz – sieht in seinem Entwurf für ein Wiesenvogelschutzprogramm die Jagd im Naturbau als Bestandteil des Prädationsmanagements ausdrücklich vor. In diesem Zusammenhang ist es vollkommen unverständlich, dass Kompromissvorschläge, wie sie die LJN und andere Beteiligte im Rahmen der Verbändeanhörung und des laufenden Verfahrens eingebracht hatten, explizit gar nicht gewünscht waren.      

„Mit diesem Verbot nimmt man uns ein wichtiges Instrument des Prädationsmanagements – das wird zu Lasten der Artenvielfalt gehen und widerspricht damit auch den eigenen Zielen der Landesregierung“, so der LJN-Präsident. Die im neuen Landesjagdgesetz vorgenommenen Änderungen zum Thema Wolf bilden im Wesentlichen den gesetzlichen Rahmen für den kommenden Wolfsmanagementplan, der zum 1. Juli per Allgemeinverfügung in Kraft getreten ist.

Betrachtet man das neue Landesjagdgesetz näher, können die Niedersächsischen Jägerinnen und Jäger sehr zufrieden damit sein, dass es die meisten der ursprünglichen Kritikpunkte aufgrund des Widerstandes von Seiten der Landesjägerschaft nicht in den Paragraphenwald geschafft haben. Auch deshalb bleibt der Verband bei seiner Auffassung, dass es dieser Novellierung nicht bedurft hätte. Nach wie vor sind einzelne Regelungen wenig konkret. Das gilt auch für die geplanten Verordnungen. Der Verband wird daher auch dort sehr wachsam sein und sich intensiv mit konstruktiven Vorschlägen einbringen. 

Wulf-Heiner Kummetz, 
Florian Rölfing / LJN