Politische Ahnungslosigkeit - Kupierverbot für Jagdhunde?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Politiker sich über diverse Fachreferenten Fachverstand einkaufen, denn das nicht jeder Spitzenpolitiker auf Bundes- wie auf Landesebene bis in die kleinsten Verästelungen bestimmter Fragestellungen im Thema ist, ist zu einem gewissen Grad durchaus nachvollziehbar. Eben dafür gibt es ja die sogenannte Arbeitsebene. Umso erstaunlicher war die Nachricht Ende Juni, dass der Agrarausschuss im Bundesrat die Ausnahmegenehmigung für das Kupieren von Jagdhunden kippen wollte. Um es vorweg zu nehmen: Es siegte die Vernunft, die Idee ist (vorerst) vom Tisch. Dennoch können wir uns zurecht fragen, woher diese Ideen und der damit verbundene „Fachverstand“ kommen.
Der Antrag zur Verschärfung des Tierschutzgesetzes- Kupierverbot - wurde von drei Bundesländern gemeinsam gestellt. Diese waren Brandenburg, Berlin und leider Niedersachsen. Es ist schon bezeichnend, dass man hier über mehr Fach- und Sachverstand zu verfügen meint, als es im Vorschlag der Bundesregierung gesehen wird. Oder sollte es etwa in Brandenburg und Niedersachsen am Parteibuch der/des zuständigen Minister(-in) liegen ?
Es ist unstrittig, dass sich das Kupieren von Hunderuten, eine seit unzähligen Jahren angewandte Praxis, zurecht bewährt hat. Das Kupieren von Jagdhunden ist aufgrund der extremen Verletzungsgefahr dieses ausgesprochen empfindlichen Körperteils einfach unabdingbar und innerhalb der ersten drei Lebenstage nachweislich unkritisch. Natürlich ist auch eine innerartliche Kommunikation zweifelsfrei möglich. Wer einmal eine durch einen Sauenangriff oder durch Dornen verletzte, nicht kupierte Rute gesehen hat, der weiß, welchen Sinn dieser minimale Eingriff im Welpenalter macht. All dies muss auch eine Fachebene wissen, wenn sie sich mit einem solchen Thema beschäftigt. Nicht zuletzt unsere Interessensvertretungen auf Bundesebene – der DJV und der JGHV – betonen dies in ihren Stellungnahmen und Eingaben, seit das Thema im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes aufgekommen ist. Das sich die entsprechenden Fachebenen auf politischer Ebene, aufgrund der weitreichenden Konsequenzen solcher Entscheidungen damit befassen, darf und muss man erwarten können. Genau wie man von uns Jägern erwartet zu wissen, was wir in unseren Revieren machen dürfen, können und müssen. Wir legen dazu sogar eine staatliche Prüfung ab, bei der wir dieses Wissen nachweisen müssen.
Die Jagd hat einen gesetzlichen Auftrag und dient damit auch der Allgemeinheit. Es sind unsere Hunde, deren Gesundheit wir riskieren, wenn Unfallwild nachgesucht wird oder die Vierbeiner zum Beispiel als Kadaver-Suchhunde im ASP-Einsatz sind. Zum Glück siegte am Ende dann doch noch der Verstand. Dennoch: Egal wie gut unsere Argumente sind, wir können uns sicher sein, dass das Thema „Kupieren der Rute“ uns auch in Zukunft beschäftigen wird und dann – so ist und muss die Erwartungshaltung an politisch Verantwortliche sein – muss dem Fachverstand derjenigen die sich damit auskennen, von Beginn an mehr Gehör geschenkt werden!
Wulf-Heiner Kummetz