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Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde in Niedersachsen Ein Schlüsselfaktor für waidgerechte Jagd und Tierschutz
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. trägt eine zentrale Verantwortung in der Ausrichtung der Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde. Diese Prüfungen, die von den Obleuten für das Jagdhundewesen in den Jägerschaften unter Zuhilfenahme der Verbandsrichter des Jagdgebrauchshundverbandes durchgeführt werden, sichern die Qualität und Einsatzfähigkeit von Jagdhunden in der Region. Der geprüfte, brauchbare Jagdhund ist bei der Jagd auf Wasserfederwild sowie bei der Nachsuche nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz vorgeschrieben und unerlässlich. Auch bei Bewegungsjagden ist der Einsatz ausreichend geprüfter Jagdhunde verpflichtend, um einen reibungslosen und tierschutzgerechten Jagdbetrieb zu gewährleisten.
Die Anforderungen an einen „brauchbaren“ Jagdhund
Ein Jagdhund, der in Niedersachsen als „brauchbar“ gilt, muss eine Vielzahl von Prüfungsaufgaben erfolgreich meistern. Dazu gehört, neben der allgemeinen Schussfestigkeit, unter anderem die Nachsuche auf Schalenwild, bei der der Hund eine 400 Meter lange, am Vortag gelegte Schweißfährte zuverlässig verfolgen muss. Hinzu kommen Prüfungen zur Nachsuche auf Niederwild, bei denen der Hund eine min. 300 Meter lange Haarwildschleppe im Wald sowie eine 150 Meter lange Federwildschleppe im Feld zu bewältigen hat. Die Verlorensuche von Federwild in hoher Deckung ist eine weitere Herausforderung, die der Hund zu bestehen hat.
Besonders in einem Bundesland mit einer hohen Wasserwilddichte, wie Niedersachsen spielt die Prüfung der Wasserarbeit eine bedeutende Rolle. Hierbei wird zuerst die Schussfestigkeit des Hundes am Wasser überprüft. Dann muss der Hund beweisen, dass er in der Lage ist, eine erlegte Ente im deckungsreichen Gewässer zu finden und sicher zu apportieren. Darüber hinaus wird der Wille und die Brauchbarkeit des Hundes getestet, einer Schwimmspur einer simuliert geflügelten Ente zu folgen, um dem Schützen eine tierschutzgerechte Erlegung zu ermöglichen.
Gehorsam als Schlüsselqualifikation
Neben den jagdlichen Fähigkeiten ist auch der Gehorsam des Hundes entscheidend für das Bestehen der Prüfung. Dieser wird während des gesamten Prüfungstages beobachtet und in speziellen Gehorsamsfächern wie der Leinenführigkeit im Stangenholz und der Standruhe beim Treiben bewertet. Diese Aspekte sind besonders wichtig, um die Unfallverhütung während der Jagd zu gewährleisten.
In Niedersachsen besteht zudem die Möglichkeit, Hunde auf spezielle Brauchbarkeiten, wie die Nachsuchenarbeit oder die Stöberarbeit, zu prüfen. Hunde, die diese speziellen Prüfungen bestehen, sind jedoch ausschließlich für diese Einsatzbereiche als „brauchbar“ anerkannt.
Tierschutzgedanke im Fokus
Hinter der gesetzlichen Verankerung der Brauchbarkeitsprüfung steht vor allem der Tierschutz. Die fundierte Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden stellt sicher, dass verletztes Wild schnellstmöglich gefunden und tierschutzgerecht erlöst wird. Jagdhunde tragen maßgeblich dazu bei, dass das Wild nicht unnötig leidet und als wertvolles Lebensmittel genutzt werden kann. Als Jäger stehen wir täglich in der Verantwortung, eine waidgerechte und tierschutzkonforme Jagd zu gewährleisten, und der Jagdhund spielt dabei eine zentrale Rolle.
Aktuelle Zahlen und Statistiken
Im Jahr 2023 wurden in Niedersachsen knapp 1.600 Jagdhunde auf ihre Brauchbarkeit geprüft. Zusätzlich gibt es zahlreiche Hunde, die über Verbandsprüfungen des JGHV (z.B. VGP, VPS, VSchwP) als „brauchbar“ gelten, sodass jährlich über 2.000 Jagdhunde in Niedersachsen für den Jagdbetrieb ausgebildet und geprüft werden. Von den 1.600 Hunden, die an den Brauchbarkeitsprüfungen teilnahmen, haben rund 80 % die allgemeine Brauchbarkeit erlangt, während 10 % sich der Sonderprüfung „Stöberarbeit“ und weitere 10 % der Sonderprüfung „Nachsuche“ stellten. Derzeit ist die Prüfungssaison 2024 noch im vollem Gange. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen sich ähnlich gestalten werden.
Absicherung durch Unfallversicherung
Die Ausbildung und Haltung eines Jagdhundes ist mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Um die Halter von brauchbaren Jagdhunden zu entlasten, hat die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. bereits 2018 einen Rahmenvertrag mit der VGH zur Unfallversicherung für geprüfte Jagdhunde abgeschlossen. Diese Versicherung deckt Unfälle der Hunde auf Gesellschaftsjagden ab. Der Versicherungsschutz gilt für Hunde bis zu einem Alter von zwölf Jahren und deckt Schäden bis zu einer Höhe von 4.000 Euro ab. Im Todesfall oder bei einer Nottötung beträgt die maximale Auszahlungssumme 2.000 Euro. Pro Schadensfall ist jedoch eine Selbstbeteiligung von 150 Euro fällig.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt dieses Projekt finanziell, wobei die Mittel aus Jagdabgabemitteln stammen, die von den Jägern entrichtet und zur Förderung des Jagdwesens verwendet werden.
Mitglieder, welche die Versicherung in Anspruch nehmen wollen, finden Informationen und das notwendige Schadensformular auf unserer Internetseite unter: https://www.jagdhundewesen-nds.de/jagdhunde-unfallversicherung/vgh-unfallversicherung
Fazit
Die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde in Niedersachsen ist ein unverzichtbares Instrument, um die waidgerechte und tierschutzkonforme Jagd zu gewährleisten. Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. leistet in Zusammenarbeit mit den Jägerschaften und den Jagdgebrauchshundevereinen einen wichtigen Beitrag dazu, dass jährlich über 2.000 Jagdhunde auf ihre Einsatzfähigkeit geprüft werden. Die enge Verknüpfung von Ausbildung, Prüfung und Tierschutzgedanken macht den Jagdhund zu einem Schlüsselfaktor für den nachhaltigen Jagdbetrieb in Niedersachsen.
Elfi Johannmeyer