Wolf - Von der Sichtung zum bestätigten Nachweis
Wolfsmonitoring in Niedersachsen
Seit Dezember 2011 begleitet die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) die natürliche Rückkehr der Wölfe nach Niedersachsen. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen koordiniert die LJN das offizielle Wolfsmonitoring. Dadurch nimmt Niedersachsen eine besondere Stellung in Deutschland ein, da in keinem anderen Bundesland die organisierten Jäger so stark in das Thema Wolf eingebunden sind.
Warum ist das Wolfsmonitoring wichtig? Der Wolf ist eine streng geschützte Art und in den Anhängen II und IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union gelistet. Artikel 11 dieser Richtlinie schreibt vor, dass für alle gelisteten Arten eine Überwachung des Erhaltungszustands erfolgen muss. Die Bewertung, ob sich eine Population in einem günstigen Erhaltungszustand gemäß FFH-Kriterien befindet, basiert ausschließlich auf den offiziellen Monitoringdaten. Schätzungen oder Hochrechnungen werden dabei kaum berücksichtigt. Änderungen des Schutzstatus sind somit nur möglich, wenn die offiziellen Monitoringdaten dies rechtfertigen.
Was wird gemeldet und was passiert damit?
Grundsätzlich können alle Hinweise auf Wolfsvorkommen an uns gemeldet werden. Von den bisher knapp 49.000 bearbeiteten Meldungen entfallen die meisten auf Fotofallenbilder und -videos (46,22 %), gefolgt von Sichtungen (23,93 %), Losungsfunden (14,19 %), Nutztierrissen (2,47 %) und Wildtierrissen (4,41 %). Die übrigen 4,77 % umfassen Fährten, Haare, Heulen, Höhlen, Lebendfänge, Totfunde, Urin/Oestrusblut und andere Hinweise.
Die gesammelten Daten werden nach bundeseinheitlichen Standards für das Monitoring von Großraubtieren in Deutschland bewertet. Die Einordnung erfolgt nach den sogenannten SCALP-Kriterien, die ursprünglich für das Luchsmonitoring in den Alpen entwickelt und anschließend auf Bären und Wölfe angepasst wurden:
- C1 – eindeutiger Nachweis: Sichere Belege wie überprüfte Fotos oder DNA-Ergebnisse.
- C2 – bestätigter Hinweis: Meldungen, die vor Ort von erfahrenen Personen dokumentiert und bestätigt wurden (z.B. Risse, Losungen, Fährten).
- C3 – unbestätigter Hinweis: Meldungen, die nicht als sicherer Nachweis gelten, aber Hinweise auf Wolfsvorkommen liefern (z.B. Sichtungen, einzelne Trittsiegel). Kann in C3a (Wolf sehr wahrscheinlich) und C3c (Wolf unwahrscheinlich) untergliedert werden.
- Falschmeldung: Meldungen, bei denen ein Wolf als Verursacher sicher ausgeschlossen werden kann.
- Keine Bewertung möglich: Meldungen, die aufgrund fehlender Informationen nicht bewertet werden können.
In der Vergangenheit kam es vereinzelt zur Verwirrung, wenn eine Bildaufnahme eines Wolfs nicht als C1, sondern als C3a bewertet wurde. Dies geschieht, weil die Monitoringrichtlinien vorschreiben, dass auf einem Foto/Video die Gesichtszeichnung des Wolfs klar erkennbar sein muss. Aufnahmen, die einen Wolf zeigen, aber diese Anforderung nicht erfüllen, werden als C3a bewertet. Diese Meldungen haben dennoch Nachweischarakter und werden im Wolfsmanagement den C1-Meldungen gleichgestellt.
Für detaillierte Informationen zu den Monitoringstandards siehe: Reinhardt et al. 2015 - Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland - HIER die PDF herunterladen
Wolf gesehen? – Bitte melden!
Um den Wolfsbestand in Niedersachsen möglichst realistisch darzustellen, bitten wir weiterhin um Meldungen von Wolfshinweisen aus niedersächsischen Revieren. Besonders wichtig sind Foto-/Filmaufnahmen, Losungen und Wildtierrisse. Nutzen Sie hierfür unsere Online-Formulare auf www.wolfsmonitoring.com oder die Smartphone-App „Wolfsmeldungen Niedersachsen“ (Link: https://www.wolfsmonitoring.com/app).
Bei frischen Losungsfunden oder Wildtierrissen bitten wir zwecks genetischer Untersuchungen um direkte Kontaktaufnahme mit einem Wolfsberater oder dem Wolfsbeauftragten der LJN. Frische Losung kann auch durch Einfrieren konserviert werden, was auch spätere Analysen noch ermöglicht. Wildtierrisse sollten zum Schutz vor Verunreinigung (z.B. durch Witterung oder Nachnutzer) mit einer Plane abgedeckt werden.
Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Ortsbegehungen erfolgen nur nach Absprache mit Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten.
Kontaktinformationen
Für weitere Informationen zum Monitoring wenden Sie sich gerne an Raoul Reding (Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.)
- Telefon: 0511 53043-18
- Mobil/WhatsApp: 0151 72310392
- E-Mail: wolf@ljn.de
Die Liste der ehrenamtlichen Wolfsberater und weitere Informationen zum niedersächsischen Wolfsmonitoring sind erhältlich auf www.wolfsmonitoring.com
Raoul Reding
Geboren am 29. September 1988 in Luxemburg. Fachabitur in Forstwirtschaft, Natur und Umwelt in Luxemburg. Von 2009 bis 2012 Studium Waldwirtschaft und Umwelt an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau. Von 2012 bis 2015 Masterstudium Wildtierökologie und Wildtiermanagement in Wien. 2016 befristete Stelle bei der luxemburgischen Naturverwaltung - Erstellung von Wolfsmanagementplan für das Großherzogtum. Seit dem 1. September 2016 Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.