Expertenanhörung zum Landesjagdgesetz
Am 03. Juni fand im Niedersächsischen Landtag die mündliche Anhörung zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes statt. Als Experten waren Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, des Bundes Deutscher Berufsjäger, des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen und des BUND Landesverband Niedersachsen geladen. Dr. Florian Asche, Rechtsanwalt Fachgebiet Jagdrecht und gleichzeitig Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg- Vorpommern, nahm als Einzelperson teil. Die Niedersächsischen Landesforsten waren ebenfalls geladen, standen für die Veranstaltung allerdings nicht zur Verfügung. Sie hatten im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.
Für die Landesjägerschaft Niedersachsen bezogen LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke, LJN-Justiziar Benjamin Munte sowie LJN-Geschäftsführer Stephan Johanshon im Agrarausschuss Stellung. Obwohl die Novellierung seitens der Jägerschaft kritisch gesehen wird, hat sich die LJN stets konstruktiv mit fachlichen Argumenten eingebracht. Bedauerlicherweise wurden einige wesentliche Vorschläge nicht berücksichtigt.
Dies betrifft insbesondere proaktiv durch die LJN ins Verfahren eingebrachte Maßnahmen zur Tiergesundheit bei weitziehenden Schalenwildarten sowie zum Greifvogelschutz. Namentlich handelt es sich um die Forderung, die Abschussbefugnis für junge Stücke der weitziehenden Schalenwildarten ohne Abschussplan abzuschaffen. Es ist mittlerweile in der Wissenschaft unstrittig, dass es insbesondere bei Rotwild häufig zu einer Verinselung kommt, die eine genetische Verarmung nach sich zieht. Dies ist sowohl aus wildbiologischer Sicht als auch aus Gründen des Tierschutzes nicht zeitgemäß und vertretbar. Ebenso sollte das Aussetzverbot für Wildkaninchen überdacht werden. Aufgrund von Seuchen sind deren Bestände stark zurückgegangen.
Mit Ausnahme des BUND wurde das beabsichtigte Verbot der Erdnaturbaubejagung mit Hunden von allen Experten abgelehnt. Insbesondere der Bund Deutscher Berufsjäger widmete diesem Thema in seinen Ausführungen breiten Raum und stellte anschaulich dar, dass es weder aus tierschutz- noch aus naturschutzfachlicher Sicht Argumente für ein solches Verbot gibt. Die Erdnaturbaujagd mit Hunden ist ganz im Gegenteil ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Prädationsmanagements. Dies zeigt sich auch dadurch, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der als Fachbehörde für Natur- und Artenschutz dem Niedersächsischen Umweltministerium unterstellt ist, die Prädation im Entwurf des Wiesenvogelschutzprogramms Niedersachsen als einen entscheidenden Faktor im Rahmen des Wiesenvogelschutzes hervorhebt.
Wie nicht anders zu erwarten stand das Thema Wolf im Zentrum der Diskussionen
Die Landesregierung hatte angekündigt, die bundesrechtlichen Möglichkeiten vollumfänglich umzusetzen. Der Gesetzentwurf bleibt allerdings dahinter zurück.
Die LJN lehnt die vorgesehene Einschränkung des Aneignungsrechts ab. Die wissenschaftliche Beprobung erlegter oder tot aufgefundener Wölfe kann, ähnlich wie die Trichinenprobenentnahme, durch die Jägerschaft sichergestellt werden, ohne in Eigentumsrechte einzugreifen.
Durch die angekündigte ausschließliche Festlegung auf anlassbezogene Bejagung (als Folge von Rissereignissen) bleibt die vorgesehene Bestandsregulierung ebenfalls hinter den bundesrechtlichen Möglichkeiten zurück. Der Verzicht auf die Entnahme von Jungwölfen im Zuge eines regulären Bestandsmanagements ist wildbiologisch nicht nachvollziehbar. Zudem schafft das geplante Einvernehmen mit dem Umweltministerium beim Managementplan zusätzliche Bürokratie und ein faktisches Vetorecht.
Darüber hinaus regt die LJN an, dass die Zuständigkeit für die Erteilung der Abschussgenehmigungen und die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hingegen präferiert hier ein Optionsmodell. Die untere Jagdbehörde soll die Zuständigkeit für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen übernehmen, wenn sie es will. In allen anderen Fällen soll die Zuständigkeit beim Land verbleiben.
Weiteren Raum nahm die Diskussion um die vorgesehenen Reglungen im Bezug auf die Einführung elektronischer Fangmelder, die beabsichtigte Abschaffung der Hegeschauen, die Änderungen des Jagdschutzparagraphen und die Vorgaben zur Bejagung der Nutria ein.
Es bleibt nun abzuwarten, ob die im Rahmen der Anhörung diskutierten und vielfach von einer großen Mehrheit der Experten getragenen Positionen noch Berücksichtigung und Eingang in den Gesetzesentwurf finden.
Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf des Niedersächsischen Jagdgesetzes noch im Juni-Plenum des Niedersächsischen Landtags erneut beraten und beschlossen wird.
Johanshon/LJN