LJN-Erfolgsprojekt feiert 40-jähriges Jubiläum Aktion Biotopschutz
Eine wesentliche satzungsgemäße Aufgabe der Landesjägerschaft Niedersachsen als anerkannter Naturschutzverband ist der Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen. Ein elementarer Bestandteil dessen ist der Biotopschutz. Wichtigster Partner hierbei sind die Grundeigentümer, denn ohne sie keine Fläche und ohne Fläche kein Biotopschutz.
Auch aus dieser Erkenntnis heraus, hat das Präsidium der Landesjägerschaft Niedersachsen im Jahr 1984 unter dem damaligen Präsidenten Detlev Freiherr v. Stietencron die “Aktion Biotopschutz“ ins Leben gerufen. Eine Grundsatzentscheidung damals – die auch heute noch genauso wegweisend ist – war die Umsetzung dieses Projektes nicht über eine Stiftung zu realisieren, sondern ganz bewusst direkt durch den Verband um auch in der breiten Öffentlichkeit belegen zu können, wie leistungsfähig die Landesjägerschaft und mit ihr ihre Mitglieder, im Bereich des Naturschutzes sind, denn das Grundkonzept der Aktion Biotopschutz besteht genau in dieser Gemeinsamkeit: Die Landesjägerschaft übernimmt den Ankauf von Flächen mit dem Ziel, diese langfristig im Urzustand zu erhalten oder zu verbessern bzw. sie zu Biotopschutzflächen zu entwickeln – die hierzu notwenigen Arbeiten und die Pflege der Flächen, übernehmen die Jägerschaften vor Ort durch aktive und engagierte Mitglieder.
Klar ist dabei, dass die Flächen keine wirtschaftlich ertragreichen Standorte sind. Das Interesse und der Erwerb von Flächen für die Aktion Biotopschutz konzentriert sich in erster Linie auf ökologisch bedeutsame und erhaltenswerte Flächen. Das können Feuchtgebiete wie Moor- oder Sumpfgebiete sein, aber auch Rest- oder Kleinflächen, deren Sicherung und Erhalt der Zielstellung der Aktion Biotopschutz entsprechen. Die Entscheidung über den Ankauf einer Fläche fällt eine Biotopschutzkommission, die die Landesjägerschaft eigens für diesen Zweck eingerichtet hat. Zudem stellen spezielle Ankaufkriterien die Nachhaltigkeit der so erworbenen Flächen sicher. Das jeweilige Entwicklungs-/Erhaltungsziel richtet sich nach den bereits vorhandenen und die Fläche prägenden Landschaftsbestandteilen, den standörtlichen Möglichkeiten und dem aktuellen Entwicklungsstand. Außerdem gibt es eine Richtlinie für den Ankauf von Flächen für den Biotopschutz. Nach diesen Kriterien richtet sich die Aktion Biotopschutz bis heute.
Derzeit befinden sich im Eigentum der Landesjägerschaft 107 Flächen mit einer Gesamtgröße von etwa 500 ha. Die Ausformung der Flächen reicht von Einzelgrößen mit 0,1 Hektar bis zu einer Flächengröße von fast 80 Hektar. Nach und nach sind so viele Kleinode Naturland geschaffen worden mit ihren für die Artenvielfalt so wertvollen Saumzonen und – je nach Standort – botanischen Raritäten.
Die Aktion Biotopschutz finanziert sich aus Spenden, Verbandsmitteln und speziellen Aktionen z.B. anlässlich von Messen o.ä. Jedermann kann also durch eine Spende einen wertvollen Beitrag für den Biotopverbund und Artenschutz in Niedersachsen.
Florian Rölfing/LJN