Direktvermarktung von Wildfleisch

Rücken vom Wildschwein mit frischem Gemüse - Quelle: Kapuhs/DJV

Online-Seminar: Ihr Wegweiser zu rechtlicher und wirtschaftlicher Sicherheit

Jägerinnen und Jäger gewinnen oftmals größere Mengen Wildbret, die über den Eigenbedarf hinausgehen und möchten ihr Fleisch dann direkt vermarkten. Doch was darf man, was nicht? Wer das Fleisch an Dritte abgibt, wird zum Lebensmittelunternehmer im Sinne des Gesetzes und muss sicherstellen, dass nur einwandfreie und unbedenkliche Wildprodukte vermarktet werden. Es ist im Interesse der Jäger, die lebensmittel- und hygienerechtlichen Grundlagen zu kennen und nur genusstaugliches Wildbret in den Verkehr zu bringen, da er für seine Produkte haftet. Auch die richtige Verpackung, Kennzeichnung und Preisfindung sind wichtige Themen.

In diesem 2-teiligen Webseminar (29.10. und 5.11. 2024, jeweils von 19 – 20.30 Uhr) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden Sie umfassend über folgende Inhalte informiert:

Rechtliche Grundlagen:

Erfahren Sie, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Direktvermarktung von Wildfleisch gelten und wie Sie diese einhalten. 

Hygienische Maßnahmen für die Vermarktung:

Lernen Sie, wie Sie sicherstellen, dass Ihr Wildbret höchsten hygienischen Standards entspricht. Verpackung und Kennzeichnung: Erhalten Sie Tipps zur optimalen Verpackung und korrekten Kennzeichnung Ihrer Produkte. 

Vermarktung und Marketing: 

Entwickeln Sie zielgerichtete Marketingstrategien, um Ihre Kundschaft effektiv zu erreichen. 

Preisfindung und Wirtschaftlichkeit: 

Erfahren Sie, wie Sie einen realistischen und angemessenen Verkaufspreis kalkulieren. 

Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Kenntnisse zu erweitern und Ihren Erfolg in der Direktvermarktung von Wildfleisch zu sichern. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz in diesem zweiteiligen Onlineseminar! Preis p.P. 90€ Weitere Informationen und Anmeldung unter www.lwk-niedersachsen.de unter Eingabe des Webcode:

33010330 PM/lwk