Drohnenverordnung durch Allgemeinverfügung gelockert

Neue Allgemeinverfügung des Luftfahrtbundesamtes kam am 20. März. Kitzrettung weiterhin möglich

Die Gemüter innerhalb der Kitzrettungs-Teams kochten hoch, als Anfang des Jahres die Übergangsvorschriften der EU-Drohnenverordnung ausliefen und damit neue Regelungen in Kraft treten sollten. Demnach hätten unter anderem nur noch Drohnen verkauft werden dürfen, die den Klassen C0 bis C4 zugeordnet sind, zudem hätten an diesen Zertifizierungen sichtbar und digital nachvollziehbar angebracht werden müssen. Viel schlimmer: Nach den neuen Regelungen hätten ältere Fluggeräte, die unter anderem aus Bundesmitteln mit vielen Millionen Euro gefördert wurden, nicht mehr im Rahmen der Kitzrettung geflogen werden dürfen, weil die Zertifizierungen fehlten und diese auch nachträglich nicht hätten erfolgen können. Ein weiteres Problem: der Flug-Mindestabstand zu Siedlungen von 150 Metern. „Nach dieser Verordnung hätten die meisten Wildrettungs-Aktionen nicht mehr stattfinden können“, sagt Jürgen Luttmann, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Verden, der sich sehr für das Thema Kitzrettung einsetzt. Auch Hans Würger aus Achim, von Haus aus ehemaliger Berufspilot und Ausbilder an der Bremer Verkehrsfliegerschule einer großen Deutschen Fluggesellschaft, zudem versierter Drohnenpilot, macht deutlich: „Wäre die Verordnung nicht geändert worden und wir wären trotzdem geflogen, wäre mitunter die Zuverlässigkeit in Gefahr gewesen.“

Das Drohnen-Team um den Vorsitzenden der Kreisjägerschaft Verden hatte sich bereits Anfang des Jahres dem Thema angenommen und einen Entwurf erstellt, der die Drohnenverordnung im Sinne der Kitzrettungs-Teams anpassen sollte. Ebenfalls im Boot war die Deutsche Wildtierrettung e.V. mit Sitz in Hamburg. Gemeinsam wurde am Ende ein Textentwurf für Ausnahmeregelungen für die Wildtierrettung an das zuständige Luftfahrtbundesamt (LBA) verschickt – mit dem Hinweis auf die hohe Dringlichkeit.

Foto: Harald Weiner, Dr. Gero Hocker, Jürgen Luttmann und Hans-Hugo Würger (v.l.n.r.) haben sich für den Drohneneinatz zur Kitzrettung eingesetzt

Ebenso für solche Ausnahmeregelungen eingesetzt hatte sich auch das Verdener Bundestagsmitglied Dr. Gero Hocker (FDP) soll: „Das Verkehrsministerium ist ein Ministerium der FDP, ich werde alles dafür tun, die Jägerinnen und Jäger und die Landwirte im Bereich der Wildtierrettung mit der Drohne im Sinne des Tierschutzes zu unterstützen“, sagte Dr. Hocker wenige Tage vor der Veröffentlichung der neuen Allgemeinverfügung des Luftfahrtbundesamtes, anlässlich eines gemeinsamen Termins mit der Jägerschaft Verden. Am 20. März gab das LBA dann bekannt, dass eine neue Allgemeinverfügung den Drohneneinsatz in der Landwirtschaft und zur Tierrettung weiter möglich macht – zunächst bis zum 19.November 2024. Ranghohe Behördenvertreter aus den zuständigen Ministerien haben aber bereits signalisiert, dass eine dauerhafte Lösung gefunden werden soll.

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„Natürlich sind wir alle sehr erleichtert, dass das LBA mit der neuen Allgemeinverfügung die Kitzrettung mittels Drohnen deutschlandweit weiter ermöglicht, und dass auch mit älterer Technik“, sagt Luttmann. Auch die Landesjägerschaft Niedersachsen begrüßt sehr, dass all die Mühen am Ende etwas bewirkt haben. „Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Der Einsatz von Drohnen bei der Wildtierrettung ist aufgrund seiner Effizienz von besonderer Bedeutung. Wir ersparen durch die unermüdliche, ehrenamtliche Arbeit, jährlich unzähligen Wildtieren den qualvollen Mähtod“, sagt LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Weiterhin zeigte er sich hoch erfreut, dass es auch im Jahr 2024 wieder eine Förderung von Drohnen seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums gibt.
 

Wulf-Heiner Kummetz

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