Die Jagd nach dem perfekten Partner

Rechtliche Voraussetzungen für den ersten Jagdhund 

Nicht selten träumen angehende Jägerinnen und Jäger noch vor der eigentlichen Jägerprüfung von einem eigenen Jagdhund. Doch was viele übersehen, sind die rechtlichen Hürden und Voraussetzungen, die neben dem Jagdschein auch den Besitz und die Führung eines Jagdhundes regeln.
 

Rechtliche Grundlagen: Mehr als nur der Jagdschein

In Niedersachsen ersetzt die abgelegte Jagdscheinprüfung nicht automatisch den sogenannten Hundeführerschein. Dieser besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, die beide erfolgreich absolviert werden müssen. Vor der Hundehaltung ist die theoretische Prüfung Pflicht, während die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgen muss. Diese Prüfungsteile sollen sicherstellen, dass angehende Hundehalterinnen und -halter Grundkenntnisse über das Verhalten und die Bedürfnisse von Hunden besitzen. Zudem müssen sie in der Lage sein, ihren Hund einzuschätzen, Belästigungen zu vermeiden und gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Diese Anforderungen gelten auch für Jägerinnen und Jäger, die einen Jagdhund besitzen möchten. Neben der jagdlichen Expertise ist also auch eine fundierte Kenntnis im Umgang mit Hunden gefragt.
 

Mindestanforderungen an die Hundehaltung

Vor der Anschaffung eines Jagdhundes ist zudem sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen für die artgerechte Haltung eingehalten werden. Die Tierschutz-Hundeverordnung gibt hier klare Richtlinien vor. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Hund der nicht im Haus gehalten wird, bestimmte Raumbedürfnisse hat. Zudem muss dem Hund stets eine isolierte Hütte und ein verformbarer Liegeplatz zur Verfügung stehen. Ein regelmäßiger Umgang mit der Bezugsperson, welcher mehrmals täglich gepflegt werden muss, sollte verständlich sein. Des Weiteren ist in der Verordnung geregelt, dass bei der Ausbildung keine Stachelhalsbänder oder ähnliche Hilfsmittel verwendet werden dürfen.

Diese Vorschriften dienen nicht nur dem Wohl des Hundes, sondern auch dem Schutz anderer Menschen und Tiere. Durch die Beachtung dieser Regeln und das angeeignete Wissen gewährleisten Jägerinnen und Jäger nicht nur die artgerechte Haltung ihres treuen Begleiters, sondern tragen auch dazu bei, dass die Jagd eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Praxis bleibt.
 

Alle in der Jagdhundehaltung zu beachtenden Rechtspassagen finden Sie zum Nachlesen auf unserer Internetseite unter: www.jagdhundewesen-nds.de/rechtsvorschriften 

Elfi Johannmeyer – LJN-Referentin für Jagdhundewesen

 ...ist in Niedersachsen im Raum Walsrode in einer Jägerfamilie mit einem Deutsch Drahthaar aufgewachsen und besitzt seit 2012 den Jagdschein. Seit 2014 bildet Elfi ihre Hunde selbst aus und engagiert sich zusätzlich seit 2021 als Verbandsrichterin im JGHV. Bevorzugte Jagdarten: der abendliche Entenstrich, kleine Stokeljagden im heimischen Revier und eigentlich alles, was man mit unseren hoch- und kurzläufigen Jagdhelfern machen kann.